Fluggastrecht

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Wenn Ihr Flug verspätet ist, gestrichen wurde oder Sie eine unzulässige Beförderungsverweigerung erfahren haben, unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Entschädigung und Erstattung durchzusetzen. Gemeinsam prüfen wir, ob Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung Ausgleichszahlungen, Rückerstattungen oder weitere Leistungen zustehen. Ziel meiner Beratung ist es, Ihre Rechte schnell und effektiv zu wahren, sodass Sie den entstandenen Schaden möglichst gering halten.

Durchsetzung Ihrer Rechte

Ich setze mich engagiert für Ihre Rechte ein und prüfe Ihren Fall sorgfältig. Gemeinsam entwickeln wir eine effektive Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Oft gestellte Fragen*

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet ankommt und die Airline die Verspätung zu verantworten hat. Ausnahmen gelten bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter.

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen, wie z. B. schlechtes Wetter, Naturkatastrophen oder politische Unruhen. In solchen Fällen kann die Airline von der Entschädigungspflicht befreit sein.

Ja, Sie haben in der Regel Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Fluggesellschaft hat Sie mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert oder einen alternativen Flug angeboten, der zu ähnlichen Zeiten abfliegt und ankommt.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und kann zwischen 250 und 600 Euro liegen. Es kommt darauf an, wie lange der Flug verspätet war oder ob eine Stornierung erfolgte.

Wenn Ihnen der Einstieg gegen Ihren Willen verweigert wurde, z. B. wegen Überbuchung, haben Sie Anspruch auf Entschädigung sowie alternative Beförderung oder Erstattung des Flugpreises. Außerdem können zusätzliche Leistungen wie Mahlzeiten und Übernachtungen verlangt werden.

Falls der verpasste Anschlussflug Teil derselben Buchung war, können Sie unter bestimmten Umständen eine Entschädigung verlangen, insbesondere wenn die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

In Deutschland haben Sie bis zu drei Jahre Zeit, eine Entschädigung für Flugverspätungen, Annullierungen oder Beförderungsverweigerungen geltend zu machen. Es ist ratsam, den Anspruch so früh wie möglich anzumelden.

Wenn Ihnen durch die Verspätung oder Annullierung zusätzliche Kosten wie Hotelübernachtungen oder Verpflegung entstanden sind, können Sie diese Kosten in der Regel bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter dafür verantwortlich, Ihnen einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung anzubieten. Zudem haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung.

Sollte die Airline Ihre berechtigten Ansprüche ablehnen, unterstütze ich Sie gerne dabei, Ihre Rechte durchzusetzen. Oftmals lassen sich durch anwaltliche Unterstützung Entschädigungen doch noch erfolgreich einfordern.

*Die unten aufgeführten Fragen bieten einen allgemeinen Überblick über häufige Probleme im Fluggastrecht. Bitte beachten Sie jedoch, dass jeder Fall einzigartig ist und es keine pauschalen Antworten gibt. Die genaue rechtliche Bewertung hängt immer von den individuellen Umständen Ihres Falles ab. Daher ist es stets ratsam, frühzeitig eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so können Ihre Interessen bestmöglich vertreten und rechtliche Nachteile vermieden werden. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.